Satzung

Auszüge aus der Satzung

§ 4 Der Verband tritt für Menschen mit Behinderung und für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ein.

Er hat die Aufgaben, sich für deren Förderung in vorschulischen, schulischen, außer- und nachschulischen Organisationsformen sowie in allgemeinen Lebensbezügen einzusetzen und auf schulische und gesellschaftliche Integration hinzuwirken.

Er setzt sich ein für eine qualifizierte Ausgestaltung von vorschulischen, schulischen, außer- und nachschulischen Angeboten.

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